Wohnbeihilfe und Gefördertes Essen in Kinderbetreuungseinrichtungen gegen Inflation schützen

Heute haben wir die kalte Progression aus der Wiener Wohnbeihilfe und aus dem Geförderten Essen in Wiener Kinderbetreuungseinrichtungen im Wiener Gemeinderat thematisiert. Diese Wiener Sozialleistungen helfen immer weniger Wiener:innen immer weniger.

Die Zahl der Bezieher:innen von Wohnbeihilfe ist seit 2008 von 58.336 auf 38.398 2021 gesunken. Bei einem Bevölkerungswachstum von 249.728 Menschen im selben Zeitraum. Das ist ein Rückgang um mehr als ein Drittel in einer Zeit steigender Wohnkosten.

Während im Jahr 2008 noch 3,49 Prozent der Wiener Bevölkerung mit der Leistung Wohnbeihilfe erreicht werden konnten, wurden im Jahr 2021 nur mehr 1,99 Prozent der Bevölkerung erreicht. Das ist ein dramatischer Rückgang und Wirkungsverlust der Wohnbeihilfe.

Warum ist das so? Die Wiener Wohnbehilfe kennt Einkommensstufen, die den zumutbaren Wohnaufwand für eine bestimmte Haushaltgröße nach Einkommen unterteilen. Diese Einkommensstufen wurden seit dem Jahr 2000 nicht mehr erhöht.

Eine Alleinerzieherin mit zwei Kindern in einer privaten 70 Quadratmeter Mietwohnung und mit einem Nettoeinkommen von € 1.435 monatlich (+Sonderzahlungen) bekommt keine Wohnbeihilfe, obwohl ihr Einkommen nicht einmal 200 Euro über dem Mindestsicherungsrichtsatz liegt.

Würde man den selben Maßstab wie im Jahr 2000 anwenden (die Einkommensstufen also valorisieren), würde die selbe Familie eine Mietbeihilfe von ca. 375 Euro monatlich erhalten. Die Stadt spart sich also ca. 4.500 Euro im Jahr.

Das schlägt sich auch in der Ausgabenentwicklung nieder: Während 2008 noch 92,2 Mio aufgewendet wurden, waren es 2021 nur mehr 53,4 Mio. 92,2 Mio 2008 entsprächen inflationsbereinigt 116,2 Mio im Jahr 2021. Die Stadt gibt also real um 62,8 Mio weniger aus als 2008.

Die hohe Teuerung wirkt als Brandbeschleuniger. Wenn nichts passiert wird 2023 wegen der starken Steigerung der Nominaleinkommen als das Jahr in die Landesstatistik eingehen, in dem so viele Menschen aus der Wohnbeihilfe geflogen sind, wie noch nie.

Wir fordern deshalb die sofortige Anpassung der seit 2000 nicht veränderten Einkommensobergrenzen u. der Einkommensstufen für den zumutbaren Wohnaufwandes in der Wohnbeihilfe anhand des VPI. Gleichzeitig sollen diese Stufen ab 2023 automatisch valorisiert werden.

Ein ähnliches Problem gibt es bei der Befreiung vom Essensbeitrag in Wiener Kinderbetreuungseinrichtungen. Seit 2009 wurde die Einkommensgrenze von € 1.100 nicht valorisiert. Nicht einmal eine alleinerziehende Person mit 1 Kind und Einkommen in Höhe der Mindestsicherung bekommt die Befreiung. Es fällt schwer einen Fall zu konstruieren, in dem die Befreiung noch wirkt.

Die Zahl der Begünstigten ist allein seit 2015 um 71,7 Prozent gesunken. Gab es 2015 noch 10.281 bewilligte Anträge sind es 2021 nur mehr 2.909. Das liegt daran, dass die Einkommensgrenze mittlerweile bei 1552,10 liegen müsste. Also um 452,10 Euro höher, als sie jetzt liegt, um die gleiche Wirkung zu entfalten, wie 2009 intendiert.

Die Ausgaben für die Kostenbefreiung vom Essenbeitrag in Wiener Kinderbetreuungseinrichtungen sind seit 2015 von 5,1 Mio auf 1,2 Mio 2021 gesunken, also um 75 Prozent.

Wir fordern auch hier eine Valorisierung der Einkommensgrenze und eine automatische Anpassung mit dem VPI ab 1.1.2023. Die Bundesregierung hat mit der automatischen Valorisierung von Familien- und Sozialleistungen gezeigt wie das geht.

Mittelfristig stellen wir uns Gratis Essen in allen Wiener Kinderbetreuungseinrichtungen vor. In der verschränkten Ganztagsschule haben wir das schon so geregelt.

Die Stadtregierung hat in ihrer Beantwortung eine Arbeitsgruppe angekündigt, die sich mit der Behebung dieser Probleme beschäftigen soll. Wir bleiben jedenfalls dran.

Mehr dazu findet ihr hier: https://wien.gruene.at/…/sozialleistungen-valorisieren/

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