Zweckentfremdung von Wohnungen beenden.

Gewerblichen Vermietung von Wohnungen zu touristischen Zwecken auf Plattformen wie Airbnb, booking.com u. Co. ist ein viel diskutiertes Problem für leistbares Wohnen. Auch in Wien. War die Zweckentfremdung von Wohnraum in den frühen Jahren von Airbnb u. Co. noch ein vorwiegend innerstädtisches Problem (Gemeinsam mit Alexander Hirschenhauser haben wir zuletzt auf einen dieser Fälle aufmerksam gemacht) , geht es mittlerweile weit darüber hinaus.

Wir haben nun einen Fall eines gewerblichen Anbieters von touristischer Kurzzeitvermietung in Wohnungen genauer recherchiert, um exemplarisch aufzuzeigen, wo die Probleme dieser Entwicklung liegen. Vienna Living Apartments bieten auf ihrer Website insgesamt 56 Wohnungen in Wien als Ferienwohnungen an (Stand: 23.07.2021).

Wohnungen, die Vienna Living Apartments als Ferienapartments anbietet

Missachtung der Wohnzone

In vielen Fällen wird die Adresse auf der Website nicht genau angegeben. Es bedarf einiger Recherche und tlw. Hinweisen von Ortskundigen u. Nachbar*innen, um die genaue Adresse herauszufinden. Ein Grund dafür könnte sein, dass unseren Recherchen nach acht Wohnungen, die Vienna Living Apartments anbietet, in einer Wohnzone liegen. In Wohnzonen ist die „gewerbliche Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke“ verboten (vgl. §7a Abs. 3 der Bauordnung für Wien). Die Nichtnennung der Adresse erschwert der Baupolizei die Überprüfung ob ein Verstoß gegen die Bauordnung vorliegt.

Unsere Recherche zeigt: Kommerzielle Anbieter*innen von Ferienapartments tanzen der Stadt auf der Nase herum. Öffentlicher als auf einer Website kann man nicht mehr gegen Gesetze verstoßen. Das Problem ist, dass die Baupolizei viel zu wenige Ressourcen für diese neuen Aufgaben hat (das hat auch der Rechnungshof in einem Bericht zu Wohnbau in Wien aus dem Jänner 2021 kritisiert). Es wird Zeit, dass das Wohnbauressort die gewerbliche Kurzzeitvermietung auch im privaten Wohnungssegment ernst nimmt und der MA37 ausreichend Personal für die Vollziehung der Bauordnung zur Verfügung stellt. Die Baupolizei braucht aber auch die notwendigen Mittel: Zum Beispiel muss es möglich sein Apartments zu buchen, um die genauen Adressen festzustellen. Zudem braucht es Sanktionen, die eine ausreichend abschreckende Wirkung auf Unternehmungen haben, die hochprofitabel sind.

Verdrängungseffekte

48 weitere Wohnungen, die Vienna Living Apartments anbietet, liegen außerhalb von Wohnzonen. Wohnungen in 11 Bezirken sind betroffen. In der Senefeldergasse 23 in Favoriten ist gleich ein ganzes Wohnhaus mit 13 Wohnungen betroffen. Dieses Beispiel zeigt plastisch, dass wir als Stadt auch außerhalb der jetzigen Wohnzonen eine Handhabe brauchen, um gegen solche Entwicklungen vorzugehen. Wenn wir nicht handeln kommt uns nach und nach immer mehr leistbarer Wohnraum abhanden.

Mit Viktor Schwabl, Klubobmann der Grünen Favoriten vor dem Haus in der Senefeldergasse 23

Das Beispiel Vienna Living Apartments zeigt, dass die Wohnzonen grundsätzlich wirken. Dass die Apartments mehrheitlich außerhalb von Wohnzonen angesiedelt sind und bei Apartments in Wohnzonen versucht wird die genauen Adressen zu verschleiern, zeigt, dass sich die Betreiber*innen der Rechtslage zumindest bewusst sind. Insofern muss darüber nachgedacht werden die Wohnzonen zu erweitern, um Verdrängungseffekte zu vermeiden.

Wohnungen müssen Wohnungen bleiben

Wohngebiete wurden und werden nicht zum Spaß an der Freude als Wohngebiete gewidmet. Die Flächenwidmung versucht vielmehr sicherzustellen, dass ausreichend leistbarer Wohnraum für Bevölkerung zur Verfügung steht. Deshalb widerspricht die Zweckentfremdung von Wohnungen für touristische Zwecke der Intention der Stadtplanung in fundamentaler Weise.

Gleichzeit kämpft das traditionelle Beherbergungsgewerbe mit dem krisenbedingten Einbruch der Nachfrage. In dieser Situation macht es auch volkswirtschaftlich überhaupt keinen Sinn die Zweckentfremdung von Wohnraum für touristische Zwecke zuzulassen.

Klar ist auch: Es geht nicht um die private Vermietung der eigenen Wohnung während man selbst mal weg ist (die sind auch in der Bauordnung ausgenommen). Es geht darum, dass wir nicht zulassen dürfen, dass kommerzielle Anbieter*innen aus den Wohnungen in unserer Stadt Ferienapartments machen.

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