Grüner Erfolg: Keine Bürgschaften für neue SMART Wohnungen (Rede Landtag)

Rede zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Transparenz von Förderungen der Stadt Wien (Wiener Fördertransparenzgesetz) erlassen wird, Wiener Landtag, 24.06.2021

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Aufgrund der fortgeschrittenen Tageszeit auch sehr kurz, Kollege Ellensohn hat im Wesentlichen schon alles zum Thema gesagt. Ein wichtiger Punkt bei Fördertransparenz ist aus meiner Sicht aber auch, dass man Transparenz über die angewandten Förderrichtlinien herstellt. Diesbezüglich möchte ich auf ein Thema eingehen, zu dem ich dann auch noch einen Beschlussantrag einbringe.

Uns liegt ein Fall vor, wo offensichtlich einzelne gemeinnützige Wohnbauvereinigungen als Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrags in einer geförderten Wohnung eine Bürgschaft über die Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstehen, verlangen. Konkret liegt mir ein Fall vor, in dem eine Bürgschaft sogar von potenziellen Mieterinnen einer Smart-Wohnung verlangt wurde. Das steht doch im krassen Widerspruch zur Intention des geförderten Wohnbaus, einen möglichst hürdenfreien Zugang zu leistbarem und qualitätsvollem Wohnraum in Wien für alle sicherzustellen. Es ist ein wesentlicher Aspekt von sozialem Wohnbau, dass der Zugang nicht auf Personen beschränkt sein darf, die über ein Netzwerk verfügen, das sich zum Beispiel Bürgschaften leisten kann.

Um das klarzustellen: Viele, wahrscheinlich die meisten gemeinnützigen Bauvereinigungen verlangen selbstverständlich keine Bürgschaften für den Abschluss eines Mietvertrags, offenbar muss aber das für alle geförderten Wohnbauten und insbesondere für den Smart-Wohnungsbereich bereits in der Förderzusicherung klargestellt werden.

Ich habe diesen Umstand auch umgehend an das Büro der zuständigen Vizelandeshauptfrau weitergeleitet und uns wurde versichert, dass man beabsichtigt, die Förderrichtlinien dahingehend anzupassen. Dafür möchte ich mich auch sehr bedanken. Es sind aber die Förderrichtlinien nur insofern angepasst worden, als in Zukunft für Smart-Wohnungen keine Bürgschaften beim Mietvertragsabschluss verlangt werden dürfen. Das heißt, bei zukünftigen Förderungen wird das jetzt klargestellt.

Das gilt aber nicht für alle geförderten Wohnungen, sondern nur für den Smart-Wohnungsbereich, und das ist mir sozusagen immer noch unverständlich, warum man nicht für alle geförderten Wohnungen sicherstellen kann, dass diese Bürgschaften nicht verlangt werden dürfen. Wenn Sie den Beschlusstext meines Antrags noch einmal lesen, will der das ja für alle geförderten Wohnungen sicherstellen. Deshalb halte ich den Antrag zu diesem Thema aufrecht.

Mir ist wichtig festzuhalten, das mag bisher rechtlich zulässig gewesen sein, dass ein gemeinnütziger Wohnbauträger bei der Vergabe von solchen Wohnungen, die durch die öffentliche Hand gefördert wurden, eine Bürgschaft verlangt, trotzdem würde ich mir erwarten dass die betroffen Wohnbaugesellschaften, in diesem Fall die Familienwohnbau, um das auch zu erwähnen, also eine eher ÖVP-naher gemeinnütziger Wohnbauträger, der gemeinhin eher der ÖVP zugeordnet wird, das in Zukunft, auch wenn sie Wohnungen erbaut haben, die nach den alten Förderrichtlinien erbaut wurden, unterlassen. Das würde ich mir jedenfalls erwarten.

Ich bitte um Zustimmung und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

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