Wohnhausspekulation in Ottakring (Rede Gemeinderat)

Rede zu Planungsdokument Nr. 7627G im 16. Bezirk, KatG Ottakring, Wiener Gemeinderat, 23.06.2021

Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

Die vorliegende Widmung ist ein typisches Beispiel dafür, wie man einen städtischen Beitrag dazu leistet, leistbaren Wohnraum zu vernichten. Mir ist nicht begreiflich, wie man politisch entscheiden kann, diese Umwidmung dem Gemeinderat vorzulegen. Es widerspricht dem Ziel, leistbaren Wohnraum zu erhalten, und es widerspricht den Zielen des Masterplans Gründerzeit, solche gründerzeitlichen Gebäude zu erhalten.

Um was geht es? Für das Grundstück in der Römergasse 23 in Ottakring wird vorgeschlagen, im Flächenwidmungsplan die vorgesehene Kubatur zu vergrößern. Auf dem Grundstück steht aktuell ein Wohnhaus aus der Gründerzeit. Die vorgeschlagene Widmung macht nur dann Sinn, wenn dieses Gebäude abgerissen und neu gebaut wird. Wenn der Abriss des Gebäudes durch den Eigentümer, die Eigentümerin nicht beabsichtigt ist, macht die Umwidmung überhaupt keinen Sinn. Was würde also mit diesem Beschluss der Umwidmung ausgelöst werden? Die Umwidmung liefert den EigentümerInnen einen großen finanziellen Anreiz, das Haus zu entmieten. Was ist mit Entmietung gemeint? Das ist ein schäbiger Begriff für VermieterInnen, die versuchen, auf verschiedenen Wegen MieterInnen aus der Wohnung zu drängen und zum Auszug zu bewegen, indem sie fragwürdige Methoden anwenden. Im besten Fall kaufen sie die MieterInnen aus dem Mietvertrag heraus, im schlechtesten Fall werden die MieterInnen schikaniert bis sie ausziehen. Derzeit ist in der Römergasse 23 ein Altbau zu finden. Für die Wohnungen gilt das Mietrechtsgesetz, für die Mietverträge gilt deshalb eine Mietzinsbeschränkung. Die Mieten sind also leistbar und die Mietzinsobergrenze ist einklagbar. Nachdem das Wohnhaus nicht in einer Schutzzone steht, können die EigentümerInnen nach der Entmietung den Abriss anstreben. Die Aussicht auf große Gewinne lockt jedenfalls.

An der Stelle, an der früher leistbare Wohnungen standen, die durch das MRG geschützt wurden, entstehen völlig überteuerte Vorsorgewohnungen, die sich niemand leisten kann und die zuletzt immer öfter leer stehen. Wir kennen die Entwicklung: Aus Wohnraum wird immer öfter ein Betonsparbuch. Warum wir diese Vorgangsweise mit einer Widmung auch noch unterstützen und anreizen, ist mir nicht verständlich!

Wir haben im Masterplan Gründerzeit festgelegt, dass wir uns zum Ziel setzen, den Abbruch von Gebäuden aus der Gründerzeit zu erschweren. Ich kann in keiner Weise nachvollziehen, warum man trotz dieses Masterplans eine solche Widmung vorlegt. Was für das Gebäude in der Römergasse 23 gilt, gilt für alle Gründerzeitgebäude: Es muss verhindert werden, dass leistbarer Wohnraum vernichtet wird. Widmungen, die dazu führen können, dass leistbarer Wohnraum vernichtet wird, sind zu unterlassen. Wir haben Sie im Bezirk darauf aufmerksam gemacht. Wir haben im Ausschuss dagegen gestimmt. Ich habe Sie jetzt noch einmal darauf aufmerksam gemacht. Eigentlich gehe ich davon aus, dass Sie das auch nicht wollen. Ich würde also vorschlagen, dass wir dieses Geschäftsstück absetzen, und stelle auch den entsprechenden Antrag, diesen Tagesordnungspunkt beziehungsweise diese Postnummer abzusetzen und dieses Geschäftsstück und die entsprechenden Fragen erneut zu überdenken.

Danke vielmals.

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