Die 69. Landesversammlung der Wiener Grünen hat einen Resolutionsantrag zum Thema „Leistbares Wohnen jetzt“ beschlossen.
Unsere wichtigsten Forderungen für eine Reparatur des Mietrechts sind:
Faire und transparente Mietzinsobergrenzen. Derzeit gilt im Altbau der Richtwertmietzins mit undurchsichtigen Zuschlägen, die die Überprüfung erschweren. Mögliche Zu- und Abschläge werden gesetzlich festgelegt und eine summenmäßige Obergrenze für die Zuschläge eingeführt.
Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ausweiten. Wohnungen sollen nach einem Amortisationszeitraum von 25 Jahren in den Vollanwendungsbereich des MRG fallen. Derzeit gilt es zur Gänze nur für Wohnungen, die vor 1945 bzw. 1953 gebaut wurden. Danach ohne Förderung erbaute Wohnungen gelten im rechtlichen Sinne als „Neubauwohnungen“, deren MieterInnen sind weitgehend rechtlos.
Beschränkung bei Befristungen. Rund 60.000 Hauptmietwohnungen sind in Wien derzeit befristet vermietet. Die unbeschränkte Möglichkeit der Befristung lässt viele MieterInnen in der Unsicherheit leben, ob sie sich in drei Jahren eine neue Wohnung vielleicht woanders suchen müssen und ob sie sich diese dann überhaupt leisten können. Eine Maßnahme, die zu treffen ist, sind hier Abschläge von der Miete, je kürzer die Befristung gewählt wurde.
Klare Regeln für Instandhaltungsverpflichtungen. Die Instandhaltungsverpflichtungen für Wohnungseinrichtungen wie z. B. Etagenheizungen werden im Gesetz klargestellt. Derzeit existiert keine gesetzliche Regelung, die Gerichtsentscheidungen dazu sind widersprüchlich.
Zahlungen der EigentümerInnen raus aus den Betriebs kosten. MieterInnen zahlen den VermieterInnen Grundsteuer, Hausversicherung oder die angestellte Hausverwaltung. Diese Zahlungen, die das Eigentum selbst betreffen, sind mit der Miete abgegolten und sollen mit den Betriebskosten nicht noch einmal eingehoben werden dürfen.
Wir wollen, dass auch für nachfolgenden Generationen der Einfluss über das knappste und nicht vermehrbare städtische Gut gesichert wird – Grund und Boden:
Städtische Grundstücke sollen im öffentlichen Eigentum bleiben. Das langfristige Angebot an leistbarem Grund und Boden muss erhalten bleiben. Dafür gibt es eine klare politische Strategie für eine Stadt, die über beträchtlichen eigenen Grundbesitz verfügt: Dieser muss, auch langfristig, im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben. Statt Grundstücke zu verkaufen sollen langfristige Baurechte vergeben werden und im Regelfall dem sozialen Wohn- und Städtebau zur Verfügung gestellt werden.
Das MIetrecht ist sehr gut, wenn es so geändert wird. Mir fehlt nur eines noch, dass man die Vermieter daran erinnern soll, dass sie für die Mieteinnahmen Steuer zahlen müssen.
Damit werden genau NULL mehr Wohnungen auf den Markt kommen – und an die Liselotte – Ich vermiete und zahle Steuern
Aber, wenn man viel Miete kassiert, dann zahlt man auch viel Steuer. Bei weniger Miete bleibt oft mehr übrig als bei Enormmieten.