§278a-Verfahren einstellen!

Neun Monate ist es her, dass zehn TierrechtsaktivistInnen verhaftet wurden, weil sie – behauptet die Staatsanwaltschaft – Mitglieder einer Kriminellen Organisation seien. Die Anklagebehörde aus Wiener Neustadt konnte bis heute keine konkreten Beweise, die das rabiate Vorgehen rechtfertigen würden, vorlegen.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass sich die Ermittlungsbehörden ob mit Absicht oder aus Blödheit in dieser Sache verrannt haben und jetzt nicht bereit sind dieses Trauerspiel zu beenden. Zehntausende Euros wurden für exzessive Überwachungsmaßnahmen ausgegeben. Rausgekommen ist nichts. Irgendwie wird frau/mann das Gefühl nicht los, dass der Staatsanwalt, der sie beantragt hat, der/die RichterIn der/die sie genehmigt hat, die Polizei, die sie ausgeführt hat versuchen ihr Gesicht zu wahren und daher daran arbeiten den zehn TierrechtsaktivistInnen irgendetwas unterzuschieben. Schließlich will auch die dreimonatige U-Haft gerechtfertigt sein.

Was ist das für ein absurdes Verfahren in dem es einerseits möglich ist zehn Menschen mit dem wilden Vorwurf der „Kriminellen Organisation“ in U-Haft zu stecken und in dem andererseits nach neun Monaten augenscheinlich immer noch jegliche Substanz für eine Anklage fehlt?

Der 278a im Strafgesetzbuch (Kriminelle Organisation) muss abgeschafft werden, denn dieser Paragraph macht es möglich Menschen mit völlig difusen Vorwürfen zu konfrontieren. Wie soll jemand beweisen, dass sie/er etwas nicht getan hat, wenn nicht klar ist was sie/er, wann, wo, mit wem wie gemacht haben soll? Von einem fairen Verfahren kann in diesem Zusammenhang jedenfalls nicht gesprochen werden.

Es ist mittlerweile überdeutlich geworden, dass hier ein Rachefeldzug von JägerInnen und Bekleidungsunternehmen im Verein mit Polizei, Justiz und Politik gegen politische AktivistInnen geführt wird, weil diese eine erfolgreiche Kampagne gegen den Handel mit Pelzen organisiert haben. Sollte dieses Beispiel Schule machen ist jeder zivilgesellschaftliche Widerstand gefährdet wegen Erfolg vor dem Strafgericht zu landen. Es darf nicht übrig bleiben, dass zivilgesellschaftliche politische Arbeit nur dann erlaubt ist, wenn sie nichts verändert.

Das Gebäude der Vorwürfe gegen die TierrechtsaktivistInnen ist längst ins sich zusammengebrochen. Es wird Zeit, dass das auch Staatsanwaltschaft und Exekutive zu Kenntnis nehmen. Das Verfahren gegen die TierrechtsaktivistInnen muss endlich eingestellt werden!

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