Verlogene KirchenrepräsentantInnen

In der Aufregung rund um die Ernennung von Gerhard Maria Wagner zum Weihbischof steht im Zentrum, dass ein Mensch mit solch jenseitigen Ansichten in eine hohe Kirchenposition kommen soll. Diese Kritik ist wichtig und richtig. In der Diskussion geht aber unter, dass die katholische Kirche Wagner schon bisher als Priester eingesetzt hat. Diejenigen RepräsentantInnen der Kirche, die die Entscheidung des Vatikans nun kritisieren müssen sich eine gewisse Verlogenheit vorwerfen lassen. Denn Menschen mit Ansichten wie Wagner dürfen mit dem Segen der Kirche an vielen Stellen dieser Institution zu Werke gehen. Damit legitimiert die katholische Gemeinschaft das Vertreten von Weltanschauungen, die Homosexualität als Krankheit sehen, den Islam als Bedrohung pauschalisieren oder Abtreibung und Verhütung als Verbrechen bezeichnen.

Warum diese und andere Ansichten nur dann unter Kritik geraten, wenn der/die sie Vertretende in eine hohe Position kommt, ist nicht einzusehen. Die katholischen KirchenvertreterInnen bereiten mit dieser Inkonsequenz (ob gewollt oder ungewollt) solchen Auffassungen den Boden. Hinzu kommt, dass Wagner in Bischofskreisen nur more of the same ist. Der Salzburger Weihbischof Laun etwa hetzt schon seit Jahren gegen Homosexuelle und warnt vor der Islamisierung Europas. Der Bischof von Bregenz hat im Zusammenhang mit Homosexualität ebenfalls mit Wagner gleichgezogen. Solchen Leuten wurde und wird in der katholischen Kirche kein Einhalt geboten. Sie dürfen nicht nur als Bischöfe, sondern als Pfarrer, als ReligionslehrerInnen, etc. praktizieren und den Bullshit, den sie vertreten an Frau und Mann bringen.

8 Kommentare zu „Verlogene KirchenrepräsentantInnen

  1. Die sollen bloß ihren Kurs weiterfahren, ihren treuen Schäfchen zu zeigen, welch böses Gesicht hinter deren fromme Fassade steckt. So nach und nach entblödet sich die Kirche. Und das ist gut so.

  2. Problematisch ist allerdings, wenn solche Leute – zum Beispiel im Religionsunterricht – auf Kinder losgelassen werden. Bei der Predigt des Pfarrers in der Kirche, kann frau/mann ja ab einem gewissen Alter des/der AdressatInnen der berechtigten Meinung sein: Selber Schuld, wenn frau/mann sich dem aussetzt. In Schulen werden SchülerInnen dem aber nicht freiwillig ausgesetzt, zumindest bis zu dem Alter, ab dem sie sich selbst vom Religionsunterricht abmelden können.

  3. Sehe ich genau so. Bei uns fängt es schon an, die Kleinsten in die Kirchen zu locken: Da wird mal eben ein Kleinkinderchor gegründet, Kindergottesdienste organisiert, „Familienfreizeiten“, Heranführen von Vorschulkindern an die Bibel usw. So wird dem Kind häppchenweise das Christsein schmackhaft gemacht.

  4. Das gehört finde ich sowieso überdacht. Ich würde es Eltern schlichtweg nicht erlauben ihre Kinder einer Religionsgemeinschaft zuzuordnen. Was können Kinder für den (Irr)Glauben ihrer Eltern? Frau/Mann wird ja auch nicht im Kindesalter eine Partei zwangsbeigetreten.

  5. Du bist Politiker habe ich gesehen. Wie siehts eigentlich mit einer Zielsetzung seitens der Politik aus, endlich abzuschaffen, dass ein Staat als Handlanger oder Zuspieler der Kirchen fungiert? Ich weiß, Du lebst in Ö-reich. Aber da gibts doch Ähnlichkeiten.

  6. Ich seh da jedenfalls einige politische Zielsetzungen: Wesentlich finde ich die Abschaffung des konfessionellen Religionsunterrichts, der in Österreich im Moment sogar vom Staat finanziert wird.
    Zentral erscheint mir auch die Abschaffung des Konkordates, in dem einige Zugeständnisse an die kath. Kirche enthalten sind, die einem säkularen Staatswesen nicht würdig sind. An das Konkordat angelehnte Vereinbarungen gibt es auch mit den anderen Religionsgemeinschaften. Der Inhalt dieser Vereinbarungen gehört ebenfalls auf ihre Eignung für eine säkulares Staatswesen hin überprüft.
    Wichtig ist mir auch Missstände beim Religionsaustritt abzuschaffen. In Ö wird das im Moment über die Regionalverwaltung (Gemeindeamt, magistratisches Bezirksamt) organisiert. Beim Austritt wird die Vorlage des Taufscheins, bzw. einer Zahlungsaufforderung durch die Kirche verlangt. In einem Verwaltungsgerichtshofurteil wird genau das als unzulässig befunden und im Konkordat ist auch nichts diesbezügliches vorgesehen. Nichts desto trotz ist das gängige Praxis.
    Diesbezügliche Veränderungen werden aber von der Mehrheit der Parteien abgelehnt. Daher befürchte ich, dass sich in absehbarer Zeit an diesen Missständen nichts ändert.
    Umso wichtiger ist es Bewusstseinsarbeit zu machen. Ich bin zum Beispiel Mitglied bei AGATHE, einer parteiunabhängigen Plattform, die solche Bewusstseinsarbeit leistet (http://www.ag-athe.at/wordpress)

  7. War gerade auf der Seite und habe sie in meinem Blogroll aufgenommen.

  8. Pingback: misha.twoday.net

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